Impressum
Skischule Flachau GmbH
Liftstraße 281, 5542 Flachau, Österreich
Tel. Hauptbüro (Starjet): +43 6457 2180 | Büro Spacejet: +43 6457 2181
E-Mail: info@skischuleflachau.at | Web: www.skischuleflachau.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung / Stand: Saison 2025/26. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Skischule Flachau GmbH und ihren Kundinnen und Kunden. Bitte lesen Sie diese vor einer Buchung aufmerksam durch.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über Skikurse, Snowboardkurse, Privatstunden, Spezialkurse (z. B. Langlauf, Schneeschuhwandern, Tiefschnee, Skitouren, Adapted Skiing) sowie alle sonstigen Leistungen und Nebenleistungen der Skischule Flachau GmbH (im Folgenden „Skischule“).
1.2 Vertragspartner ist die Skischule Flachau GmbH, Stahlhammergasse 268, 5542 Flachau, Österreich, eingetragen im Firmenbuch, Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe der Schischulen.
1.3 Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin/des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Skischule stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Als „Kunde“ gilt jede natürliche oder juristische Person, die eine Leistung der Skischule bucht. Als „Teilnehmer“ gilt die Person, die am Kurs teilnimmt. Bei minderjährigen Teilnehmern handelt für diese der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte), der zugleich Kunde und Vertragspartner ist.
2. Vertragsabschluss und Buchung
2.1 Buchungen können über den Online-Shop, persönlich vor Ort in einem unserer Büros, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden.
2.2 Die Darstellung der Kurse und Preise auf der Website, im Online-Shop oder in Druckmaterialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung (invitatio ad offerendum).
2.3 Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die Skischule zustande – bei Online-Buchungen durch die gesonderte Buchungsbestätigung per E-Mail, bei Buchung vor Ort, telefonisch oder per E-Mail durch ausdrückliche Bestätigung der Skischule. Eine automatische Eingangs- oder Bestellbestätigung gilt noch nicht als Annahme.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zum Alter, Können sowie zu gesundheitlichen Einschränkungen des Teilnehmers, soweit diese für die sichere Durchführung des Kurses relevant sind (siehe Punkt 8).
2.5 Die Einteilung in Kurse, Leistungsgruppen und Gruppengrößen erfolgt durch die Skischule nach pädagogischen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Skilehrerin/einen bestimmten Skilehrer, eine bestimmte Gruppe oder einen bestimmten Treffpunkt besteht nicht.
3. Preise, Anzahlung und Zahlung
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Online-Shop bzw. in der jeweils aktuellen Preisliste ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Reservierungen und Buchungen erfordern eine Anzahlung. Der Anteil der Anzahlung wird im Buchungsprozess ausgewiesen und kann – abhängig von Kursart, Saison und Buchungszeitpunkt – 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % des Kurspreises betragen. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Kursplatz als verbindlich reserviert.
3.3 Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens zu Kursbeginn zu entrichten. Bei Online-Buchungen kann die Skischule die vollständige Vorauszahlung verlangen.
3.4 Die Zahlung erfolgt je nach Buchungsweg über die im Online-Shop angebotenen Zahlungsarten, per Überweisung, per Bankomat-/Kreditkarte oder bar vor Ort. Bei Zahlung mittels der vom Zahlungsdienstleister angebotenen Methoden gelten ergänzend deren Bedingungen.
3.5 Frühbucher- und sonstige Rabatte (z. B. 5 % Frühbucherrabatt bei Buchung bis 30 Tage im Voraus) gelten nur bei Erfüllung der jeweils angegebenen Bedingungen und sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Skischule berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug mit der Anzahlung oder dem Restbetrag kann die Skischule nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den Kursplatz anderweitig vergeben.
4. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatz (Online, E-Mail, Telefon)
4.1 Wird der Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz (Online-Shop, E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
4.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Freizeitdienstleistungen:
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Da Skikurse und Privatstunden terminbezogene Freizeitdienstleistungen sind, ist das vierzehntägige Rücktrittsrecht des FAGG für diese Buchungen ausgeschlossen.
4.3 Unabhängig vom gesetzlichen Rücktrittsrecht räumt die Skischule ihren Kunden die in Punkt 5 geregelten vertraglichen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten ein.
4.4 Soweit für einzelne Leistungen (z. B. reine Warenverkäufe im Shop) ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, wird der Kunde im Buchungsprozess gesondert informiert und erhält das entsprechende Muster-Widerrufsformular.
5. Storno, Umbuchung und Rückerstattung
5.1 Für die Berechnung der Stornofristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornoerklärung (per E-Mail oder vor Ort) bei der Skischule maßgeblich, bezogen auf den gebuchten Kursbeginn.
5.2 Stornostaffel:
| Storno-Zeitpunkt vor Kursbeginn | Rückerstattung des Kurspreises |
| bis 30 Tage vorher | 100 % Rückerstattung |
| 29 bis 14 Tage vorher | 50 % Rückerstattung |
| ab 7 Tage vorher bis Kursbeginn | keine Rückerstattung (Ausnahme: ärztliches Attest, siehe 5.4) |
5.3 Liegt der Stornozeitpunkt zwischen 13 und 8 Tagen vor Kursbeginn, gilt die Staffel der jeweils erreichten Frist; maßgeblich ist stets die zum Eingang der Stornoerklärung noch verbleibende Anzahl voller Tage bis zum Kursbeginn.
5.4 Krankheit/Verletzung: Kann der Teilnehmer aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen (Krankheit oder Verletzung) nicht teilnehmen, erfolgt gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Kurs- bzw. Skiuntauglichkeit für den Kurszeitraum bestätigt, eine anteilige Rückerstattung für die noch nicht in Anspruch genommenen Kurstage bzw. -einheiten. Bereits konsumierte Einheiten werden nicht rückerstattet. Das Attest ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem betreffenden Kurstag, vorzulegen.
5.5 Gutschrift statt Rückzahlung: Die Skischule bietet anstelle einer Rückerstattung vorrangig eine Gutschrift in Höhe des erstattungsfähigen Betrages an, die innerhalb der laufenden und der darauffolgenden Wintersaison eingelöst werden kann. Wünscht der Kunde keine Gutschrift, erfolgt die Rückerstattung nach Maßgabe der Stornostaffel gemäß Punkt 5.2.
5.6 Umbuchungen (z. B. anderer Kurstermin oder andere Kursart) sind nach Verfügbarkeit und nach Maßgabe der Stornofristen möglich. Eine etwaige Preisdifferenz ist auszugleichen.
5.7 Versäumte Kurstage, verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen des Kurses aus Gründen, die nicht von der Skischule zu vertreten sind, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzleistung oder Nachholung.
5.8 Rückerstattungen erfolgen auf demselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung, sofern nicht anders vereinbart. Etwaige Transaktionsgebühren von Zahlungsdienstleistern können in Abzug gebracht werden, soweit gesetzlich zulässig.
6. Absage durch die Skischule, Witterung, Liftausfall und höhere Gewalt
6.1 Die Skischule erbringt ihre Leistungen unter den Bedingungen des alpinen Wintersports. Bestimmte Risiken – insbesondere Wetterlage, Schneelage, Lawinengefahr und der Betrieb der Liftanlagen – liegen außerhalb des Einflussbereichs der Skischule.
6.2 Höhere Gewalt umfasst alle von der Skischule nicht beeinflussbaren, von außen einwirkenden Ereignisse, insbesondere extreme Witterung (z. B. Sturm, starker Schneefall, Vereisung, Tauwetter, unzureichende Schneelage), Lawinengefahr, behördliche Sperren, Pisten- und Liftsperren, Stromausfall, Betriebsstörungen oder Betriebseinstellungen der Bergbahnen, Pandemien, Epidemien sowie behördliche oder gesetzliche Maßnahmen.
6.3 Muss ein Kurs oder eine Einheit aus Gründen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise abgesagt, verkürzt, verschoben oder verlegt werden, ist die Skischule berechtigt, den Kurs an einen anderen geeigneten Ort zu verlegen, zeitlich zu verschieben oder das Programm anzupassen. Solche Anpassungen stellen keinen Mangel der Leistung dar.
6.4 Die Entscheidung über die Durchführung, Verschiebung oder Absage eines Kurses aus Sicherheitsgründen trifft ausschließlich die Skischule bzw. die jeweils eingeteilte Skilehrerin/der Skilehrer nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese Entscheidung ist für die Sicherheit der Teilnehmer maßgeblich und vom Kunden zu respektieren.
6.5 Fällt ein Kurs oder eine bereits bezahlte Einheit zur Gänze aus Gründen aus, die ausschließlich der Sphäre der Skischule zuzurechnen sind (nicht jedoch bei höherer Gewalt im Sinne von 6.2), und kann kein gleichwertiger Ersatztermin angeboten werden, wird der auf die ausgefallene Leistung entfallende Betrag rückerstattet oder als Gutschrift gewährt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Unterkunfts-, Liftkarten- oder sonstigen Folgekosten, sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.6 Kann die Skischule ihre Leistung infolge höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erbringen, besteht kein Anspruch auf Ersatz von Folge- oder Begleitkosten (insbesondere Liftkarten, Ausrüstung, Anreise, Unterkunft, Verpflegung). Eine bereits geleistete Zahlung für tatsächlich nicht erbrachte Kurseinheiten wird, soweit angemessen und zumutbar, anteilig als Gutschrift oder Rückerstattung behandelt.
6.7 Liftanlagen, Pistenpräparierung und Pistensicherung werden nicht von der Skischule, sondern von den jeweiligen Seilbahn- und Liftgesellschaften betrieben. Für deren Betrieb, Betriebszeiten, Sperren und Ausfälle sowie für die Gültigkeit und Verfügbarkeit von Liftkarten übernimmt die Skischule keine Haftung. Liftkarten sind, sofern nicht ausdrücklich im Kurspreis enthalten, nicht Bestandteil der Kursleistung und vom Teilnehmer selbst zu erwerben.
7. Aufsichtspflicht, Kinder und Minderjährige
7.1 Die Aufsichtspflicht der Skischule über minderjährige Teilnehmer beginnt mit der tatsächlichen Übergabe des Kindes an die zuständige Skilehrerin/den zuständigen Skilehrer am vereinbarten Treffpunkt zu Kursbeginn und endet mit der Beendigung der jeweiligen Kurseinheit am vereinbarten Treffpunkt bzw. zur vereinbarten Endzeit.
7.2 Vor Beginn und nach Ende der Kurseinheit sowie außerhalb der Kurszeiten obliegt die Aufsicht über das Kind ausschließlich den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Personen. Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass das Kind pünktlich am Treffpunkt abgegeben und unmittelbar nach Kursende wieder abgeholt wird.
7.3 Wird ein Kind nach Kursende nicht rechtzeitig abgeholt, ist die Skischule berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Kind über die Kurszeit hinaus zu beaufsichtigen. Die Erziehungsberechtigten haben sicherzustellen, dass sie während der Kurszeit telefonisch erreichbar sind.
7.4 Die Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Alter, der Anzahl und der Eigenart der betreuten Kinder, der Gruppengröße sowie den konkreten Verhältnissen am Berg. Sie ist auf das im Rahmen eines Gruppen-Skikurses unter den Bedingungen des alpinen Geländes Mögliche und Zumutbare beschränkt. Eine lückenlose Einzelüberwachung jedes Kindes zu jedem Zeitpunkt ist im Rahmen eines Gruppenkurses naturgemäß nicht möglich und wird nicht geschuldet.
7.5 Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Skischule vor Kursbeginn über alle für die Betreuung und Sicherheit relevanten Umstände zu informieren, insbesondere über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, notwendige Medikamente, Verhaltensbesonderheiten sowie über das tatsächliche fahrerische Können des Kindes.
7.6 Verlässt ein Teilnehmer eigenmächtig und gegen die Anweisung der Skilehrerin/des Skilehrers die Gruppe oder das vorgesehene Übungsgelände, entfällt insoweit die Aufsichtsmöglichkeit der Skischule; eine Haftung für daraus entstehende Folgen ist insoweit ausgeschlossen.
7.7 Erweist sich ein Teilnehmer als nicht gruppentauglich, gefährdet er sich oder andere oder befolgt er wiederholt die Anweisungen der Skilehrerin/des Skilehrers nicht, ist die Skischule berechtigt, den Teilnehmer aus Sicherheitsgründen vom weiteren Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht. Bei Minderjährigen werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich verständigt.
8. Gesundheit, Eigenverantwortung und Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
8.1 Die Teilnahme an Ski-, Snowboard- und sonstigen Kursen setzt eine dem Kurs entsprechende körperliche Eignung und Gesundheit voraus. Jeder Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte ist selbst dafür verantwortlich, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme sprechen.
8.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Vorerkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder die Einnahme von Medikamenten, soweit sie die sichere Teilnahme beeinflussen können, vor Kursbeginn bekannt zu geben.
8.3 Der Wintersport im alpinen Gelände ist mit typischen, dem Sport immanenten Risiken verbunden (insbesondere Sturz-, Kollisions- und Verletzungsgefahr, Gefahren durch Gelände, Wetter und andere Pistenbenützer). Diese Risiken sind dem Teilnehmer bekannt; er nimmt am Kurs in eigenverantwortlicher Entscheidung und auf eigenes Risiko teil, soweit nicht eine Haftung der Skischule nach Punkt 9 besteht.
8.4 Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Skilehrerinnen und Skilehrer Folge zu leisten, die anerkannten FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder einzuhalten, sich rücksichtsvoll zu verhalten und ihre Geschwindigkeit und Fahrweise ihrem Können, dem Gelände, den Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anzupassen.
8.5 Das Tragen eines normgerechten Skihelms wird dringend empfohlen und ist für Kinder entsprechend den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen verpflichtend. Für die geeignete, funktionstüchtige und richtig eingestellte Ausrüstung (insbesondere Bindungseinstellung) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich, sofern die Ausrüstung nicht von der Skischule gestellt wird.
8.6 Verstößt ein Teilnehmer schwerwiegend oder wiederholt gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln, kann er nach Punkt 7.7 vom Kurs ausgeschlossen werden.
9. Haftung
9.1 Die Skischule haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Skischule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
9.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet die Skischule nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen des Punktes 9.2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht in Fällen, in denen zwingende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz und dem Produkthaftungsgesetz) eine weitergehende Haftung vorsehen. Gegenüber Verbrauchern wird die Haftung für Personenschäden nicht eingeschränkt.
9.4 Die Skischule haftet nicht für Schäden, die auf das allgemeine, dem Wintersport immanente Risiko, auf das Verhalten anderer Pistenbenützer, auf Witterungs- und Schneeverhältnisse, auf den Zustand der Pisten und Liftanlagen oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, soweit dies nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Skischule beruht.
9.5 Für mitgebrachte Wertgegenstände, Bekleidung, Ausrüstung sowie für am Treffpunkt oder in den Räumlichkeiten abgestellte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht von der Skischule zu vertreten ist.
9.6 Der Abschluss einer ausreichenden Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls einer Bergungs- und Rückholkostenversicherung obliegt dem Teilnehmer in eigener Verantwortung. Die Skischule empfiehlt dringend einen entsprechenden Versicherungsschutz.
9.7 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Offensichtliche Mängel der Leistung sind nach Möglichkeit unverzüglich gegenüber der eingeteilten Skilehrerin/dem Skilehrer oder im Büro der Skischule anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
10. Bild- und Tonaufnahmen
10.1 Im Rahmen der Kurse können von der Skischule Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Schulungs- und Werbezwecken angefertigt werden. Eine Verwendung solcher Aufnahmen, auf denen Teilnehmer individuell erkennbar sind, zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung.
10.2 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der Skischule unter www.skischuleflachau.at/datenschutz.html.
11. Datenschutz
11.1 Die Skischule verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden und Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und österreichisches Datenschutzgesetz) zur Vertragsabwicklung, Kursdurchführung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
11.2 Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung unter www.skischuleflachau.at/datenschutz.html zu entnehmen.
12. Gutscheine
12.1 Von der Skischule ausgestellte Gutscheine sind, sofern nicht anders angegeben, drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Frist können sie für die angegebenen Leistungen eingelöst werden.
12.2 Eine Barablöse von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Ein Restguthaben nach Teil-Einlösung bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit erhalten. Gutscheine sind übertragbar, sofern nicht ausdrücklich personalisiert.
13. Online-Streitbeilegung und Beschwerden
13.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Die Skischule ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, ist jedoch bemüht, Beschwerden im direkten Kontakt einvernehmlich zu lösen.
13.2 Beschwerden und Anliegen können jederzeit an die unter Punkt 1 angeführten Kontaktdaten gerichtet werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
14.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird als Gerichtsstand das für 5542 Flachau sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; ein Verbraucher kann nur vor den Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort liegt.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung; gegenüber Unternehmern gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültige Fassung der AGB.
Skischule Flachau GmbH, 5542 Flachau – Stand: Saison 2025/26
